Was angekündigt wurde, und was noch nicht gilt
OpenAI hat am 19. August ein Verfahren namens Private Safety Processing vorgestellt. Es adressiert ein echtes Problem: Je länger und komplexer die Aufgaben werden, die ein Modell übernimmt, desto eher zeigt sich Missbrauch erst über mehrere Anfragen hinweg. Eine einzelne Anfrage kann harmlos aussehen, während die Abfolge etwas anderes erkennen lässt.
Bisherige Sicherheitsprüfungen, die mit Zero Data Retention vereinbar sind, bewerten jede Anfrage einzeln. Das neue Verfahren soll stattdessen ein eng umrissenes Signal an den Anbieter senden, das die Kategorie eines Vorgangs benennt, ohne die Inhalte preiszugeben.
Wichtig für die Einordnung: Das ist eine Vorschau mit ausgewählten Kunden, keine allgemein verfügbare Funktion. Ein breiterer Rollout und eine technische Beschreibung sind für September angekündigt, und OpenAI sagt selbst, dass sich Einzelheiten noch ändern können. Wer heute darauf eine Zusage an einen Kunden stützt, stützt sie auf eine Absichtserklärung.
Was Zero Data Retention tatsächlich bedeutet
Der Begriff wird inzwischen so häufig verwendet, dass er unscharf geworden ist. Die Zusage umfasst drei Punkte: Anfragen und Antworten werden nach der Verarbeitung nicht aufbewahrt, die Inhalte stehen Mitarbeitern des Anbieters nicht zur Durchsicht zur Verfügung, und Unternehmensdaten werden nicht für das Training verwendet, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich zustimmt.
Dazu kommt eine Ausnahme, die in Marketingtexten gern fehlt und die in eine ehrliche Darstellung gehört: Bilder, die als möglicher Missbrauch von Kindern eingestuft werden, werden weiterhin zur manuellen Prüfung und Meldung aufbewahrt. Auch bei Zero Data Retention. Das ist nachvollziehbar, aber es ist eine Ausnahme, und wer Vertraulichkeit zusagt, sollte sie kennen.
Warum das Ihr normales Abo nicht betrifft
Der häufigste Irrtum in Gesprächen zu diesem Thema: Zero Data Retention betrifft berechtigte Kunden auf Schnittstellenebene, also Anwendungen, die über die Programmierschnittstelle angebunden sind. Wer im Browser mit einem gewöhnlichen Abonnement arbeitet, fällt unter andere Bedingungen.
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Unterschied zwischen „unsere Daten sind geschützt“ und „unsere Daten wären geschützt, wenn wir es anders gebaut hätten“. Und er erklärt, warum in vielen Unternehmen parallel zur offiziellen Einführung eine zweite, inoffizielle Nutzung entsteht. Wie verbreitet das ist, behandelt Shadow AI im Unternehmen.
Die vier Fragen vor jedem KI-Werkzeug
Der Anbietervergleich ist der zweite Schritt. Der erste besteht aus vier Fragen, die sich in einer halben Stunde beantworten lassen und die in der Praxis fast immer übersprungen werden:
1. Welche Datenarten geben wir hinein? Nicht welches Werkzeug, sondern
welcher Inhalt. Angebotstexte sind etwas anderes als Personalakten.
2. Auf welcher Ebene sind wir angebunden? Browser-Abo, Team-Konto oder
Programmierschnittstelle. Davon hängen die Bedingungen ab, nicht vom Logo.
3. Was steht im Vertrag zur Aufbewahrung? Nicht auf der Produktseite, sondern in den
Bedingungen, die für Ihren Tarif gelten.
4. Wer darf welches Werkzeug womit füttern? Diese Antwort gehört aufgeschrieben,
sonst wird sie täglich neu erfunden.
Die vierte Frage ist die einzige, die nicht der Anbieter beantwortet. Sie beantworten Sie, und zwar bevor jemand einen Vertrag entwirft. Welche Werkzeuge im DACH-Raum unter welchen Bedingungen betrieben werden, ist in DSGVO-konforme KI-Tools in Österreich aufgeschlüsselt.
Eine Ampel, die im Betrieb funktioniert
Was in kleineren Unternehmen tatsächlich funktioniert, ist keine Richtlinie, sondern eine Tabelle, die an die Wand passt:
| Datenklasse | Beispiel | Regel |
|---|---|---|
| Öffentlich | Website-Texte, Prospekte, Stellenanzeigen | jedes Werkzeug, keine Auflage |
| Intern | Protokolle, Konzepte, Kalkulationsentwürfe | nur freigegebene Werkzeuge mit Geschäftskonto |
| Vertraulich | Verträge, Preise, fremder Quellcode | nur mit vertraglicher Zusage zur Nichtaufbewahrung |
| Personenbezogen | Bewerbungen, Personalakten, Gesundheitsdaten | nur nach eigener Prüfung, im Zweifel gar nicht |
Vier Zeilen, eine Seite, jedes halbe Jahr eine Durchsicht. Das ist weniger, als die meisten Beratungsangebote nahelegen, und mehr, als die meisten Unternehmen haben. Der Wert liegt nicht in der Vollständigkeit, sondern darin, dass die Frage überhaupt einmal entschieden wurde.
Was bleibt
Die Anbieter bewegen sich, und sie bewegen sich in unterschiedliche Richtungen: OpenAI arbeitet an Sicherheitsprüfung ohne Speicherung, Anthropic verlangt bei bestimmten Modellen eine Aufbewahrung von 30 Tagen. Das ist kein Qualitätsurteil über einen der beiden, sondern ein Hinweis darauf, dass die Modellwahl auch eine vertragliche Entscheidung ist und nicht nur eine technische. Wer sie allein nach Leistung trifft, trifft sie halb.
Weiterführende Artikel: DSGVO-konforme KI-Tools in Österreich und Shadow AI im Unternehmen