Zeitachse mit verschobenem Termin, abstrakte Darstellung
Verschoben ist nicht dasselbe wie ausgesetzt: der AI Act nach dem Digital Omnibus

1. Was der Digital Omnibus wirklich verschoben hat

Am 24. Juli 2026 wurde die Änderung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie betrifft die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, und zwar in zwei Stufen: eigenständige Systeme nach Anhang III müssen die Anforderungen erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen, in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I erst ab dem 2. August 2028.

Der Weg dorthin war lang. Die Kommission legte ihren Vorschlag im November 2025 vor, im Mai 2026 einigten sich die Verhandler, im Juni stimmten Parlament und Rat zu, im Juli erschien der Text. Der Grund für die Verschiebung ist unspektakulär und aufschlussreich zugleich: Die harmonisierten Normen, gegen die ein Hochrisiko-System seine Konformität nachweisen soll, waren zum ursprünglichen Stichtag schlicht nicht fertig. Man kann keine Prüfung verlangen, für die es keinen Prüfmaßstab gibt.

Damit ist der Kern der Nachricht schon gesagt: Verschoben wurde ein Nachweisverfahren, nicht die Verordnung. Und Hochrisiko ist eine eng gefasste Kategorie. Wer ein Bewerbermanagement mit automatisierter Vorauswahl betreibt, eine Bonitätsbewertung oder ein System in einem regulierten Produkt, fällt darunter. Wer ChatGPT für Angebotstexte nutzt, fällt nicht darunter, und für den hat sich am 24. Juli nichts geändert.

Diese Unterscheidung ist in der Praxis wichtiger, als sie klingt, weil sie quer durch die Betriebsgröße läuft. Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Leuten kann in die Hochrisiko-Kategorie geraten, sobald er Bewerbungen automatisiert vorsortieren lässt. Ein Softwarehaus mit hundert Entwicklern bleibt außerhalb, solange seine KI nur beim Programmieren hilft. Entscheidend ist nicht, wie viel KI Sie einsetzen, sondern worüber sie mitentscheidet. Wo Menschen betroffen sind, in Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe oder beim Zugang zu Leistungen, wird die Verordnung streng. Wo eine Maschine Texte formuliert oder Daten sortiert, bleibt sie es nicht.

2. Was seit 2. August 2026 unverändert gilt

Der AI Act ist seit dem 2. August 2026 in weiten Teilen anwendbar und durchsetzbar. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Zahlen stehen nach wie vor im Gesetz, und die Verschiebung berührt sie nicht.

Zwei Pflichten treffen praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von jeder Risikokategorie.

Transparenz nach Artikel 50

Wer einen Chatbot betreibt, muss offenlegen, dass die Gegenseite mit einer Maschine spricht. Wer synthetische Bilder, Ton oder Video erzeugt, muss das kennzeichnen. Wer Texte veröffentlicht, die mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden, muss das in bestimmten Fällen ebenfalls kenntlich machen. Dieser Termin wurde nicht verschoben.

KI-Kompetenz nach Artikel 4

Diese Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 und wird in der Praxis am häufigsten übersehen. Sie verlangt, dass Beschäftigte, die KI-Systeme bedienen, ein ausreichendes Verständnis davon haben, was das System tut, wo seine Grenzen liegen und wann ein Ergebnis nicht ungeprüft weiterverwendet werden darf. Das ist keine Formalie mit Häkchen, sondern nachweisbare Schulung. Ein strukturierter KI-Workshop für die betroffenen Teams ist hier der direkteste Weg, und er lässt sich dokumentieren.

Häufiger Irrtum: Betroffen ist nicht nur, wer eigene Modelle entwickelt. Wer Standardwerkzeuge wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder einen selbst gebauten Agenten im Betrieb einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung und hat eigene Pflichten. Die Frage ist nie „bauen wir KI?“, sondern „setzen wir KI ein?“.

Gestapelte Regelungsebenen, abstrakte Darstellung
Die Verordnung hat mehrere Ebenen. Verschoben wurde nur eine davon

3. Der nächste harte Termin ist der 2. Dezember 2026

Während die Aufmerksamkeit auf 2027 wandert, steht der nächste Stichtag in wenigen Monaten an. Ab dem 2. Dezember 2026 greifen weitere Verbote nach Artikel 5, und die Kennzeichnungspflicht für generierte Inhalte erfasst dann auch Systeme, die bereits vorher im Einsatz waren. Der Bestandsschutz endet also genau dort, wo die meisten Unternehmen ihre KI-Nutzung haben: bei den Werkzeugen, die schon laufen.

Termin Was gilt Wen es betrifft
2. Februar 2025 KI-Kompetenz nach Artikel 4 Jedes Unternehmen, das KI einsetzt
2. August 2026 Transparenzpflichten nach Artikel 50, Sanktionsrahmen Chatbots, generierte Inhalte, Deepfakes
2. Dezember 2026 Weitere Verbote nach Artikel 5, Kennzeichnung auch für Bestandssysteme Alle bereits laufenden KI-Anwendungen
2. Dezember 2027 Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III Personalauswahl, Bonität, Bildung, kritische Infrastruktur
2. August 2028 Hochrisiko-Pflichten für eingebettete Systeme nach Anhang I KI in regulierten Produkten, etwa Medizintechnik

Wer die Tabelle von unten nach oben liest, sieht das eigentliche Problem: Die zwei Zeilen, die verschoben wurden, betreffen die wenigsten Betriebe. Die drei Zeilen darüber betreffen fast alle.

4. Warum Warten teurer wird als Vorbereiten

Die Verschiebung wird derzeit als Verschnaufpause gelesen. Aus technischer Sicht ist das die falsche Schlussfolgerung, und zwar aus einem Grund, der nichts mit Recht zu tun hat, sondern mit Softwarearchitektur.

Die Anforderungen, die 2027 nachzuweisen sind, betreffen Eigenschaften, die man einem System nicht nachträglich anschraubt. Herkunft und Qualität der Trainings- und Eingabedaten. Protokollierung, die im Nachhinein rekonstruierbar macht, warum eine Entscheidung so ausgefallen ist. Technische Dokumentation, die den Stand zum Zeitpunkt der Entscheidung abbildet. Verträge mit den beteiligten Anbietern. Ein wirksamer Punkt menschlicher Kontrolle im Ablauf, nicht daneben.

Jede dieser Eigenschaften ist billig, wenn sie beim Bau mitgedacht wird, und teuer, wenn sie in ein produktives System nachgezogen werden muss. Protokollierung nachrüsten heißt, an jeder Stelle einzugreifen, an der eine Entscheidung fällt. Datenherkunft nachweisen heißt, für Daten, die längst im System sind, eine Historie zu rekonstruieren, die niemand aufgeschrieben hat. Wer diese Arbeit von 2026 auf 2027 schiebt, verschiebt sie nicht, sondern verteuert sie. Das ist dasselbe Muster wie bei technischen Schulden: Der Zinssatz ist unsichtbar, bis die Rechnung kommt.

Dazu kommt ein zweiter Effekt. Zwischen heute und Dezember 2027 werden die meisten Unternehmen ihre KI-Nutzung ausweiten, nicht einfrieren. Wer jetzt nichts festlegt, hat 2027 nicht ein System zu ordnen, sondern zehn.

5. Was Sie in den nächsten Wochen konkret tun können

Die folgenden vier Schritte sind ohne externe Hilfe machbar und decken den Teil ab, der jeden Betrieb betrifft.

1. Bestandsaufnahme, eine Seite

Welche KI-Werkzeuge sind bei Ihnen im Einsatz, wer nutzt sie, wofür, und welche Daten laufen hindurch. Erfahrungsgemäß ist diese Liste länger als erwartet, weil ein erheblicher Teil an der IT vorbei entstanden ist. Das Muster ist bekannt genug, dass es einen eigenen Namen hat: Shadow AI.

2. Kennzeichnung prüfen

Gehen Sie durch alle Berührungspunkte nach außen. Chatbot auf der Website, automatische Antworten im Service, generierte Bilder in Beiträgen, KI-gestützte Texte. Überall dort, wo eine Kennzeichnung fehlt, ist sie bis Dezember nachzuziehen, auch bei Systemen, die schon länger laufen.

3. Schulung dokumentieren

Artikel 4 verlangt Kompetenz, und Kompetenz ohne Nachweis ist im Ernstfall keine. Ein halber Tag mit den betroffenen Teams, ein Protokoll, eine Teilnehmerliste. Das ist der Aufwand.

4. Eine Person benennen

Nicht als Stelle, sondern als Zuständigkeit. Jemand muss wissen, welche Systeme laufen und wann eine Änderung eine neue Bewertung auslöst. Ohne diese Person passiert erfahrungsgemäß nichts, egal wie gut die Liste ist.

Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die technischen und organisatorischen Folgen ein und ist keine Rechtsberatung. Ob und wie Ihr konkretes System unter die Verordnung fällt, gehört im Einzelfall geprüft. Wo die Frage lautet, wie sich die Anforderungen technisch abbilden lassen, ist die KI-Beratung der passende Einstieg. Wer wissen will, welche KI-Werkzeuge datenschutzrechtlich überhaupt in Frage kommen, sollte das vorher klären.

Fazit

Die Verschiebung ist eine gute Nachricht für Hersteller von Hochrisiko-Systemen, die auf fehlende Normen gewartet haben. Für ein KMU, das ChatGPT im Vertrieb und einen Chatbot auf der Website betreibt, ändert sie nichts. Der nächste Termin ist der 2. Dezember 2026, und die Pflicht zur KI-Kompetenz läuft seit anderthalb Jahren. Wer jetzt die Bestandsaufnahme macht, hat im Dezember eine Liste abzuarbeiten. Wer wartet, hat im Dezember eine Liste zu erstellen.